Sicherheit teilen – Geflüchtete schützen!
Die Würde und die Menschenrechte jedes Menschen müssen gewahrt bleiben. Im Mittelpunkt steht das Recht, in Sicherheit zu leben und Schutz vor Verfolgung, Krieg und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu erhalten. Deswegen sind faire, individuelle und rechtsstaatliche Asylverfahren sowie ein wirksamer Zugang zu Schutz so wichtig.
Auch die jüngsten Verschärfungen des europäischen Asylrechts, insbesondere das seit Juni 2026 geltende Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), darf den Vorrang von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit nicht schmälern. Die neuen Regelungen sollen Verfahren beschleunigen und Zuständigkeiten innerhalb Europas besser verteilen. Dies muss jedoch mit einem starken Schutz der Betroffenen verbunden sein.
Menschen dürfen nicht in Staaten zurückgeführt werden, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Bei Grenz- und Schnellverfahren muss gewährleistet sein, dass jeder Mensch Zugang zu einem fairen Verfahren, rechtlicher Beratung und einer individuellen Prüfung erhält. Auch bei Rückführungen muss das Prinzip der Nicht-Zurückweisung konsequent eingehalten werden. Besonders schutzbedürftige Menschen wie Kinder, Familien und Menschen mit Behinderungen müssen besonderen Schutz erfahren.
