Am 11. November feiern wir das Sankt-Martins-Fest zu Ehren eines Bischofs, der seinen eigenen Mantel teilte, um einen frierenden Mann vor der Kälte zu schützen. Seitdem ist der Mantel des Heiligen Martin ein Symbol für uneigennützige Hilfe und Schutz. Auch heute brauchen viele Menschen aus Kriegsgebieten unsere Hilfe: Sie verließen ihre Heimatländer, um Schutz vor Krieg und Verfolgung zu suchen. Doch auch in Deutschland müssen viele Geflohene weiterhin in Unsicherheit und Angst leben.
GEAS – Recht oder Unrecht ?
Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die größte Änderung der deutschen Asylgesetzgebung seit dem Asyl-kompromiss 1993. Die im Juni 2024 verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ab dem Sommer 2026 in Anwendung sein wird, wurde von zivilgesellschaftlichen Organisationen mehrfach als erhebliche Verschärfung des europäischen Asylrechts kritisiert, die den Schutz fliehender Menschen in der EU gefährdet.
Wie bereits in einer gemeinsamen zivilgesellschaftlichen Stellungnahme von Juli 2024 gefordert, muss bei der nationalen Umsetzung der Reform sichergestellt werden, dass Menschenrechte bestmöglich geachtet und rechts-staatliche Standards in Deutschland bestmöglich gewahrt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die bestehenden menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen aus unserer Sicht nicht. Wir fordern :
- Europarechtswidrige Regelungen zu Zurückweisungen an den Grenzen streichen
- Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der Bewegungsfreiheit und Inhaftierung im Asylverfahren
- Keine Zugangsbeschränkungen für Rechtsberatende und Zivilgesellschaft
- Bestimmung von sicheren Dritt- und Herkunftsländern einheitlich als Gesetzgebungsverfahren
- Keine Schaffung von „Zentren für Sekundärmigration“
- Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene deutlich stärken
Es muss zudem sichergestellt werden, dass Organisationen, die sich tagtäglich mit den Herausforderungen des Asyl- und Aufnahmeverfahrens auseinandersetzen, ausreichend Gehör finden.