In Zusammenarbeit mit der VHS Mettmann-Wülfrath und der Evangelischen Kirchengemeinde Mettmann
Sie fliehen vor Krieg, vor politischer oder religiöser Verfolgung, vor Übergriffen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft: Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, weil ihnen in ihrer Heimat Zerstörung, Misshandlung oder Folter drohen.
Aus Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ergibt sich, dass Flüchtlinge das Recht haben, Asyl zu suchen und zu genießen. Außerdem ist der Schutz vor Abschiebung in die Verfolgung ein Menschenrecht, das unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention bestätigt wird. Jeder Staat muss somit Personen Schutz gewähren, denen in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht. Doch viele Regierungen kommen dieser Verpflichtung nicht nach, obwohl sie in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschrieben ist.
Amnesty International fordert die Regierungen weltweit auf, Schutzsuchenden den Zugang zu einem fairen, unparteiischen und umfassenden Verfahren zu ermöglichen. Keine Asylsuchenden dürfen ohne umfassende Prüfung ihrer Asylbegehren ausgewiesen werden. Es muss zudem möglich sein, gegen eine ablehnende Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.